Förderung & Zuschüsse
Bis zu 4.180 € zuschuss für Ihr barrierefreies bad
Die Pflegekasse beteiligt sich an Ihrem barrierefreien Umbau – mit bis zu 4.180 € je Maßnahme und pflegebedürftiger Person. Wir sagen Ihnen in einem kostenlosen Gespräch, welche Förderung Ihnen zusteht, und übernehmen den Papierkram.
Ihre Fördermöglichkeiten
Diese zuschüsse lassen sich kombinieren
Pflegekasse (§ 40 SGB XI)
Bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme – für alle mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5. Der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden.
Mehrere Pflegebedürftige
Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einem Haushalt, erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 € für dieselbe Maßnahme.
KfW – Altersgerecht Umbauen
Zinsgünstiger Kredit (Programm 159) über bis zu 50.000 € je Wohneinheit – auch ohne Pflegegrad nutzbar.
Steuerbonus (§ 35a EStG)
20 % der Lohnkosten, höchstens 1.200 € pro Jahr, gehen direkt von Ihrer Steuerschuld ab – für den Eigenanteil.
Wer bekommt den Zuschuss?
Voraussetzungen auf einen blick
Der Zuschuss der Pflegekasse ist an wenige, klare Bedingungen geknüpft. Den wichtigsten Punkt übersehen viele: Der Antrag muss vor dem Umbau gestellt werden. Genau dabei unterstützen wir Sie – mit einem prüffähigen Kostenvoranschlag und allen Unterlagen, die Ihre Pflegekasse braucht.
- Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 der pflegebedürftigen Person
- Antrag bei der Pflegekasse vor Beginn der Umbaumaßnahme
- Die Maßnahme ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege
- Der Umbau findet im dauerhaft bewohnten Zuhause statt
- Miete oder Eigentum – beides ist förderfähig (Zustimmung des Vermieters vorausgesetzt)
- Ändert sich die Pflegesituation, ist ein erneuter Zuschuss möglich
So kommen Sie an Ihren Zuschuss
In vier schritten zur förderung
1. Kostenlose beratung vor ort
Wir schauen uns Ihr Bad an, klären den Bedarf und prüfen, welche Förderung für Sie infrage kommt – unverbindlich und kostenfrei.
2. Angebot für die pflegekasse
Sie erhalten einen prüffähigen Kostenvoranschlag zum Festpreis – genau in der Form, die Ihre Pflegekasse benötigt.
3. Antrag stellen
Wir stellen alle Unterlagen zusammen und begleiten Sie beim Antrag. Losgelegt wird erst nach der Zusage Ihrer Pflegekasse.
4. Umbau & auszahlung
In der Regel ist Ihr Bad in 1 bis 3 Tagen fertig. Den Zuschuss zahlt die Pflegekasse nach Vorlage der Rechnung aus.
Beispielrechnung
Was am ende für sie übrig bleibt
| Barrierefreier Badumbau (Beispiel) | 9.800 € |
| Zuschuss der Pflegekasse (§ 40 SGB XI) | − 4.180 € |
| Steuerbonus für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) | − 1.200 € |
| Ihr Eigenanteil | 4.420 € |
Unverbindliches Rechenbeispiel. Die tatsächliche Höhe hängt von Umfang, Pflegegrad und Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Wir rechnen Ihnen Ihren Fall im kostenlosen Beratungsgespräch konkret vor.
Häufige fragen zum zuschuss
Wie hoch ist der zuschuss der pflegekasse genau?
Aktuell bis zu 4.180 € je Maßnahme und pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einem Haushalt, sind für dieselbe Maßnahme bis zu 16.720 € möglich. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Brauche ich einen pflegegrad?
Für den Zuschuss der Pflegekasse ja – bereits Pflegegrad 1 genügt. Ohne Pflegegrad kommen der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) und der Steuerbonus nach § 35a EStG infrage.
Muss ich den antrag vor dem umbau stellen?
Ja, das ist der häufigste Fehler. Wird vor der Zusage gebaut, lehnt die Pflegekasse in der Regel ab. Deshalb erhalten Sie von uns rechtzeitig einen prüffähigen Kostenvoranschlag zum Festpreis.
Wie lange dauert die bearbeitung?
Die Pflegekasse ist zu einer zügigen Entscheidung verpflichtet. In der Praxis liegt die Zusage meist nach zwei bis sechs Wochen vor. Wir melden uns bei Ihnen, sobald der Bescheid da ist.
Bekomme ich den zuschuss auch als mieter?
Ja. Gefördert wird das dauerhaft bewohnte Zuhause – unabhängig davon, ob es Eigentum oder Mietwohnung ist. Sie benötigen lediglich die Zustimmung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters zum Umbau.
Kann ich den zuschuss mehrfach erhalten?
Ja. Ändert sich die Pflegesituation und werden dadurch weitere Maßnahmen nötig, kann erneut ein Zuschuss beantragt werden. Jede Maßnahme wird eigenständig geprüft.
Was passiert, wenn die pflegekasse ablehnt?
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Wir liefern Ihnen die fachliche Begründung, warum die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert – genau darauf kommt es an.
Noch Fragen zur Förderung?
Wir prüfen Ihren zuschuss – kostenlos und unverbindlich
Ein kurzes Gespräch genügt: Wir sagen Ihnen, welche Förderung Ihnen zusteht, wie hoch Ihr Eigenanteil voraussichtlich ausfällt und was als Nächstes zu tun ist. Den Papierkram übernehmen wir.
Stand der Angaben: August 2026. Alle Beträge und Voraussetzungen geben den aktuellen Rechtsstand wieder, ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Über die Bewilligung entscheidet allein Ihre Pflegekasse im Einzelfall; ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Seite nicht ableiten.